Rathaus & Gemeinderat
Vereinsregister - Einsicht nehmen
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.
Voraussetzungen
Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.
Zuständige Stelle
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Die Vereinsregister sind bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.
Verfahrensablauf
Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.
Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Digitalisiertes Vereinsregister:
- Online-Einsichtnahme: kostenlos
- Datenabruf je Registerblatt EUR 4,50
- Datenabruf von Dokumenten je Datei EUR 1,50
Hinweis: Voraussetzung für einen Datenabruf ist eine vorherige Registrierung.
Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:
- Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
- je Ausdruck: EUR 10,00
- je beglaubigte Kopie: EUR 20,00
Rechtsgrundlage
- § 79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Einsicht in das Vereinsregister)
- Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 Nrn. 1140 f.
- Anlage 1 zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Hauptabschnitt 7 Nrn. 17000 f.
Freigabevermerk
Stand: 28.06.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 28. September 2023
bunter Nachmittag, ev. Kirche
-
Sa, 30. September 2023
Lindenmarkt
-
So, 08. Oktober 2023
Jugend-Gottesdienst und Jugend-Sonntag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr