Verwaltung & Gemeinderat

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

     

     

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  •  

     

  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
  •  

Voraussetzungen

     

     

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  •  

     

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  •  

     

  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
  •  

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

     

     

  • § 23 Zuwendungen
  •  

     

  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
  •  

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

     

     

  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
  •  

     

  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
  •  

     

  • § 49 a Erstattung, Verzinsung
  •  

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr