Verwaltung & Gemeinderat
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 Zuwendungen
- § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 49 a Erstattung, Verzinsung
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 16. November 2024
Altpapiersammlung
-
So, 17. November 2024
Volkstrauertag
-
Sa, 23. November 2024
Weihnachtsbaumstellen
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr