Rathaus & Gemeinderat
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Freigabevermerk
05.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 28. September 2023
bunter Nachmittag, ev. Kirche
-
Sa, 30. September 2023
Lindenmarkt
-
So, 08. Oktober 2023
Jugend-Gottesdienst und Jugend-Sonntag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr