Rathaus & Gemeinderat
Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Zuständige Stelle
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Bezugsort
Friedland
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Registrierschein
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Hinweise
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Rechtsbehelf
siehe Aufnahmebescheid des BVA
Rechtsgrundlage
- § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Spätaussiedler)
- § 5 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Ausschluss)
- § 7 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Grundsatz)
- § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Bescheinigungen)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 06.07.2023 freigegeben.
Veranstaltungen
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Do, 28. September 2023
bunter Nachmittag, ev. Kirche
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Sa, 30. September 2023
Lindenmarkt
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So, 08. Oktober 2023
Jugend-Gottesdienst und Jugend-Sonntag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr