Verwaltung & Gemeinderat
Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.
Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.
Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Verfahrensablauf
Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.
Fristen
Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.
Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Kosten
Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
- § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Freigabevermerk
16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Di, 21. Januar 2025
| Beginn: 18:00
Workshop Kommunale Wärmeplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung
-
Do, 23. Januar 2025
Bunter Nachmittag der evangelischen Kirchengemeinde
-
Sa, 25. Januar 2025
Altpapiersammlung
durch den TTV Zell u. A.
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.