Rathaus & Gemeinderat
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.
Wenn das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat es selbst Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe. Dies gilt beispielsweise in Fällen der Adoption oder bei Tod oder wenn die Mutter kranksheitsbedingt nicht beim Kind sein kann.
Kosten
- für gesetzlich Versicherte: Keine
- für privat Versicherte: Klären Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung.
Dauer der Unterstützung
- für gesetzlich Versicherte:
- bis zum zehnten Tag nach der Entbindung: mindestens ein täglicher Besuch
- bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist:
- weitere 16-mal
- bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen: anschließend noch achtmal
- im Einzelfall auch länger; dazu benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes
- für privat Versicherte: Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung.
Voraussetzungen
Sie sind schwanger oder haben bereits entbunden.
Zuständige Stelle
Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse
Verfahrensablauf
Sie haben Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Entbindung. Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl und sprechen Sie mit ihr die weiteren Termine ab.
Erforderliche Unterlagen
bei gesetzlich Versicherten: die Krankenversichertenkarte
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Hebammenverband e.V. sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) (Sonstige Leistungen)
- § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
- § 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe)
- § 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Entbindung)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.04.2022 freigegeben.
Veranstaltungen
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Do, 28. September 2023
bunter Nachmittag, ev. Kirche
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Sa, 30. September 2023
Lindenmarkt
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So, 08. Oktober 2023
Jugend-Gottesdienst und Jugend-Sonntag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr