Aktuelles

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wer darf wählen?
Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag

     

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
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  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
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  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
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  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
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Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Auslandsdeutsche können unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Bitte informieren Sie sich auf der Website der Bundswahlleiterin: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin. Hier können Sie auch den erforderlichen Antrag herunterladen.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Etwa Mitte/Ende Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Sie erhalten diese bis spätestens 02.02.2025.

Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.

Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Zell u. A. eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Wie beantrage ich Briefwahl?
Empfehlung: Nutzen Sie bitte den QR-Code auf der Wahlbenachrichtung.
Dieses bequeme Verfahren wird aus technischen Gründen voraussichtlich bis Donnerstag, 20.02.2025, 11:00 Uhr möglich sein.

Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich per E-Mail oder Post oder vor Ort stellen (Telefonische Anträge können aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht akzeptiert werden). Notwendige Angaben:

     

  • Vor- und Familienname
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  • Geburtsdatum
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  • Wohnanschrift
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  • ggf. die Anschrift, an welche die Unterlagen versandt werden sollen
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E-Mail-Adresse: hauptamt@zell-u-a.de
Schriftlich: Gemeinde Zell u. A., Wahlamt, Lindenstr. 1 - 3, 73119 Zell u. A.
Einwurf vor Ort: weißer Rathausbriefkasten

Wir werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen ab ca. 07.02.2025 zukommen lassen. 

Wahlscheine können persönlich oder per Post/E-Mail bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Das Rathaus ist deshalb zusätzlich am Freitag, 21.02.2025 von 14:00 - 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte klingeln Sie am Rathauseingang.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Rufen Sie hierzu bitte ausschließlich die Telefonnummer 07164 80720 an. Das Rathaus ist hierzu am Samstag, 22.02.2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Bitte klingeln Sie am Rathauseingang.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Antrag auf Erteilung dieses Wahlscheins kann im Wahllokal in der Gemeindehalle, Schulstr. 17, gestellt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird spätestens am 30. Januar 2025 entschieden. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Die Stimmzettel werden der Gemeindevewaltung voraussichtlich um den 7. Februar 2025 vorliegen. 
Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet bzw. persönlich im Rathaus, Zimmer 0.02 abgeholt werden.

Stimmabgabe bei der Briefwahl
Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der Gemeinde (Rathaus-Briefkasten) eingehen.

Urnenwahl

Am Wahltag können Sie persönlich Ihre Stimme im Wahllokal in der Gemeindehalle, Schulstraße 17, abgeben.

Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung oder ein amtliches Ausweisdokument zum Wählen mit.

Vor Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren.

Es wird kein Stimmzettelumschlag verwendet.

Stimmzettelschablonen:
Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Steimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Zur Sicherstellung der Möglichkeit der selbständigen Wahlteilnahme von Blinden und Sehbehinderten sind die Stimmzettel an der rechten oberen Ecke gelocht bzw. abgeschnitten.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.