Verwaltung & Gemeinderat

EU DSGVO

Die ab 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung schreibt in Art. 13 DS-GVO diesbezüglich Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen:

EU-Datenschutzgrundverordnung

Veröffentlichung von Personenstandsfällen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht mehr erlaubt Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle für deren Erhebung es keine rechtliche Grundlage gibt, an Dritte zu übermitteln. Sofern eine Veröffentlichung eines Personenstandsfalles, der sich außerhalb von Zell u. A. zugetragen hat, gewünscht wird, muss dies beim Bürgermeisteramt ausdrücklich beantragt werden. Gerne veröffentlichen wir dann das Ereignis im Mitteilungsblatt. Bitte übersenden Sie uns dazu eine schriftliche Einverständniserklärung mit Angabe aller für die Veröffentlichung notwendigen Daten. Die Einverständniserklärung erhalten Sie im Rathaus im OG1, Zimmer 1 oder Sie laden diese nachstehend herunter, füllen den Bogen entsprechend aus und geben ihn im Rathaus ab.

Bei Geburten erhalten die Eltern die Einverständniserklärung mit dem Stärkegutschein von der Gemeindeverwaltung übersandt. Bei Rückfragen wenden Sie sich einfach an Frau Schwarz im Rathaus unter Telefon 07164/807-24.

Den Bogen erhalten Sie beim Klick hier  

Datenschutzhinweis für Stellenbewerber (m/w/d)

Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren in der Gemeinde Zell u. A. informieren.
Unsere Informationen nach Atrikel 13 DSGVO finden Sie hier.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.